AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen des BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann (Stand:01.02.2016)

1. VERTRAGSABSCHLUSS
1.1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nicht anderes vereinbart. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann abgeschlossenen Mitgliedervertrages zur Benutzung des Studios in Luckau berechtigt sind.

2. MITGLIEDSAUSWEIS / MEMBERCARD

Der Antragssteller erhält bei Antragsstellung eine Membercard, die ihm den Zutritt zu den beiden Studios ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Studios.

2.1 Umgang mit dem Mitgliedsausweis / Membercard

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Membercard zu sorgen. Einen Verlust der Membercard hat das Mitglied unverzüglich dem Studio zu melden.

2.2 Gebühr bei Ausstellung der Membercard

Für die Erstausstellung und eine Neuausstellung der Membercard bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 10,- € fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die Kosten für die Erstausstellung ist bereits in dem Startpaket enthalten.

2.3 Verbot der Weitergabe der Membercard

Die Mitgliedschaft im BODYFITness- und Gesundheitsclubs Manuel Lehmann ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Membercard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 549,- €. Dem BODYFITness- und Gesundheitsclubs Manuel Lehmann bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

3. NUTZUNG DER STUDIOS
3.1 Zutritt nur mit Mitgliedsausweis / Membercard

Durch die Membercard erhält das Mitglied Zutritt zu den Studios und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Mitnahme der Membercard ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

3.2 Hausordnung

Der BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann ist berechtigt, eine für die Mitglieder/ Kunden verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Diese Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/ des Studios und zur Wahrung der Rechte andere Mitglieder.

3.3 Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist folge zu leisten.

3.4 Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

4.1 Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) dem BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

4.2 Nutzung der Spinde

Die von BODYFITNess- und Gesundheitsclub zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Der BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.

4.3 Nutzung der Kundenparkplätze

Die vom BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Der BODYFITness- und Gesundheitsclub behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.

5. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

5.1. Fälligkeit der Beiträge

Der Beitrag ist 14tägig und im voraus fällig. Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag kann nach der Erstlaufzeit den jeweiligen gültigen Konditionen angepasst werden.

5.2. Preisanpassungsrecht

4.2.1 Der BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Der BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

5.3. Kosten bei Rückbuchung

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

5.4. Zusätzliche Kosten

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

5.5. Verzugskosten

Der BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

6. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / ERKRANKUNG oder URLAUB

6.1. Erstlaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von sechs, zwölf oder 24 Monaten.

Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied spätestens drei Monaten vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere sechs Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann an den zwei folgen Adressen oder per gültiger E-Mail zu erklären.

Bodyfit Luckau, Berliner Straße 17, 15926 Luckau

6.2. Kündigung bei Umzug

Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortswechsel in eine politische Gemeinde die mindestens 30 km weit entfernt von dem BODYFITness- und Gesundheitsclub ist.

6.3 Erkrankungen oder Urlaub

Kurze Erkrankungen oder Urlaub entbinden nicht von den Verpflichtungen dieser Vereinbarung. Bei Krankheit ab vier Wochen Dauer kann die Vereinbarung nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung stillgelegt werden. Diese stillgelegte Zeit wird beitragsfrei an die Laufzeit angehängt. Bei Schwangerschaft kann das Mitglied die Vereinbarung während des Mutterschutzes nach Vorlage eines ärztlichen Attestes beitragsfrei stilllegen.

Dieser Regelungen geschehen ausschließlich auf Kulanz und sind nicht vertragliche Bestandteile.

Eine Sport Tauglichkeit ist für eine Mitgliedschaft im BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann nicht erforderlich.

7. HAFTUNG

Es wird keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld übernommen. Bei Unfällen haftet der BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht grundsätzlich keine Haftung.

8. VERHALTEN IM STUDIO

8.1. Konsumverbote /verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist der BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 549,- € geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

8.2. Begleitpersonen

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in die Studios ist nicht gestattet.

8.3 Mitbringen von Getränken

Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die Studios mitzubringen. Diese müssen aber in einer Verschlusssicheren Sportflasche aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, so müssen die Getränke in der Umkleide verzehrt werden.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Änderungen dieser AGB

Der BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der BODYFITness- und Gesundheitsclub wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

9.2 Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen dem BODYFITness- und Gesundheitsclub Manuel Lehmann aufrechnen.

9.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.